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   OVG Schleswig-Holstein, 29.07.1994 - 4 M 58/94   

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https://dejure.org/1994,2637
OVG Schleswig-Holstein, 29.07.1994 - 4 M 58/94 (https://dejure.org/1994,2637)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 29.07.1994 - 4 M 58/94 (https://dejure.org/1994,2637)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 29. Juli 1994 - 4 M 58/94 (https://dejure.org/1994,2637)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Eisenbahnrechts-Datenbank Universität Passau

    Art. 19 GG, § 48 VwGO, § 80 VwGO, § 80a VwGO, § 80a VwGO, § 75 VwVfG, § 1 BImSchV
    Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen einen Planfeststellungsbeschluß, Auslegung des Wortlautes des § 48 Abs. l S. 1 Nr. 7 "Änderung neuer Strecken", Zuständigkeit des OVG im ersten Rechtszug für Streitigkeiten die Plan

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Planfeststellung; Bahnstrecke; Planfeststellungsbeschluß; Vorhabenträger; Rechtsbehelf; Aufschiebende Wirkung; Sofortvollzug; Wiederherstellung

Papierfundstellen

  • SchlHA 1994, 267
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 24.02.1992 - 3 S 3026/91

    Nachbarschutz bei Erteilung einer Baugenehmigung; keine Anhörungspflicht bei

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.07.1994 - 4 M 58/94
    Dem entspricht es, ein überwiegendes Interesse eines Beteiligten im Sinne von § 80 Abs. 2 Nr. 4 (zweite Alternative) VwGO dann zu bejahen, wenn der von dem belasteten Beteiligten eingelegte Rechtsbehelf mit erheblicher Wahrscheinlichkeit erfolglos bleiben wird und eine Fortdauer der grundsätzlich aufschiebenden Wirkung des Rechtsbehelfs dem begünstigten Beteiligten gegenüber unbillig wäre (vgl. Rechtsprechung des 1. Senats des OVG Schleswig-Holstein, Beschluß vom 01.11.1991 - 1 M 54/91 -, Sch1HA 1992, 159, der der erkennende Senat gefolgt ist, vgl. Beschluß vom 01.10.1993 - 4 M 70/93 - Beschluß vom 01.12.1993 - 4 M 74/92 - vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 24.02.1992 - 3 S 3026/91 -, BauR 1992, 494; BayVGH, Beschluß vom 23.08.1991 - 14 CS 91.2254 -, …
  • VGH Bayern, 23.08.1991 - 14 CS 91.2254
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.07.1994 - 4 M 58/94
    Dem entspricht es, ein überwiegendes Interesse eines Beteiligten im Sinne von § 80 Abs. 2 Nr. 4 (zweite Alternative) VwGO dann zu bejahen, wenn der von dem belasteten Beteiligten eingelegte Rechtsbehelf mit erheblicher Wahrscheinlichkeit erfolglos bleiben wird und eine Fortdauer der grundsätzlich aufschiebenden Wirkung des Rechtsbehelfs dem begünstigten Beteiligten gegenüber unbillig wäre (vgl. Rechtsprechung des 1. Senats des OVG Schleswig-Holstein, Beschluß vom 01.11.1991 - 1 M 54/91 -, Sch1HA 1992, 159, der der erkennende Senat gefolgt ist, vgl. Beschluß vom 01.10.1993 - 4 M 70/93 - Beschluß vom 01.12.1993 - 4 M 74/92 - vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 24.02.1992 - 3 S 3026/91 -, BauR 1992, 494; BayVGH, Beschluß vom 23.08.1991 - 14 CS 91.2254 -, …
  • OVG Schleswig-Holstein, 11.11.1991 - 1 M 54/91

    Begründung ; Anordnung der sofortigen Vollziehung; Baugenehmigung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.07.1994 - 4 M 58/94
    Dem entspricht es, ein überwiegendes Interesse eines Beteiligten im Sinne von § 80 Abs. 2 Nr. 4 (zweite Alternative) VwGO dann zu bejahen, wenn der von dem belasteten Beteiligten eingelegte Rechtsbehelf mit erheblicher Wahrscheinlichkeit erfolglos bleiben wird und eine Fortdauer der grundsätzlich aufschiebenden Wirkung des Rechtsbehelfs dem begünstigten Beteiligten gegenüber unbillig wäre (vgl. Rechtsprechung des 1. Senats des OVG Schleswig-Holstein, Beschluß vom 01.11.1991 - 1 M 54/91 -, Sch1HA 1992, 159, der der erkennende Senat gefolgt ist, vgl. Beschluß vom 01.10.1993 - 4 M 70/93 - Beschluß vom 01.12.1993 - 4 M 74/92 - vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 24.02.1992 - 3 S 3026/91 -, BauR 1992, 494; BayVGH, Beschluß vom 23.08.1991 - 14 CS 91.2254 -, …
  • OVG Bremen, 24.01.1992 - 1 B 1/92

    Vorläufiger Rechtsschutz im baurechtlichen Nachbarstreit; Bauwichgarage;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.07.1994 - 4 M 58/94
    Letzteres ergibt sich daraus, daß bei den sogenannten Verwaltungsakten mit Doppelwirkung § 80 a Abs. 3 VwGO die Möglichkeit vorsieht, daß das Gericht nicht nur behördliche Maßnahmen im Zusammenhang mit Vollzugsanordnungsanträgen des Begünstigten bzw. Aussetzungsanträgen des Dritten ändern oder aufheben, sondern auch selbst solche Maßnahmen treffen kann, und zwar auch, ohne daß zuvor ein Antrag bei der Behörde gestellt worden wäre (vgl. auch OVG Bremen, Beschluß vom 24.01.1992 - 1 B 1/92 - Senat, Beschluß vom 01.12.1993 - 4 M 74/92 -).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.04.2016 - 2 M 89/15

    Drittanfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für eine

    Die Entscheidung über die Vollzugsanordnung hat eher schiedsrichterlichen Charakter im Verhältnis zwischen den von der Genehmigung Betroffenen (OVG SH, Beschl. v. 29.07.1994 - 4 M 58/94 -, juris RdNr. 5).

    Vor diesem Hintergrund kann offenbleiben, ob in einem Verfahren nach § 80a VwGO allein ein Mangel in der Begründung des Sofortvollzugs grundsätzlich nicht zur Widerherstellung der aufschiebenden Wirkung führt (OVG SH, Beschl. v. 29.07.1994 - 4 M 58/94 -, a.a.O. RdNr. 13 ff.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.02.1995 - 4 M 113/94

    Verwaltungsakt mit Drittwirkung; Drittwirkung; Sofortige Vollziehung;

    Der Senat sieht in dem Planfeststellungsbeschluß des Beklagten einen Verwaltungsakt mit Drittwirkung, da er für den Träger des Vorhabens - hier die Beigeladene - einer Genehmigung entspricht, durch die die Kläger auf der anderen Seite sich in ihren Rechten beeinträchtigt sehen (vgl. die Rechtsprechung des erkennenden Senats, Beschl. v. 29.07.1994 - 4 M 58/94 -, SchlHA 1994, 267 für die eisenbahnrechtliche Planfeststellung; Beschl. v. 09.02.1995 - 4 M 87/94 -, für die straßenrechtliche Planfeststellung; vgl. auch Redecker/v. Oertzen, VwGO, 11. Aufl., Rdn. 4 b zu § 80 a; Kopp, VwGO, 9. Aufl., Rdn. 6 bis 9, 22 zu § 80, Rdn. 1, 2 zu § 80 a).

    Dem entspricht es, ein überwiegendes Interesse eines Beteiligten i.S.v. § 80 Abs. 2 Nr. 4 (2. Alt.) VwGO dann zu bejahen, wenn der von dem belasteten Beteiligten eingelegte Rechtsbehelf mit erheblicher Wahrscheinlichkeit erfolglos bleiben wird und eine Fortdauer der grundsätzlich aufschiebenden Wirkung des Rechtsbehelfs dem begünstigten Beteiligten gegenüber unbillig wäre (vgl. Rechtsprechung des 1. Senats des OVG.SH, Beschl. v. 01.11.1991 - 1 M 54/91 -, Sch1HA 1992, 159, der der erkennende Senat gefolgt ist, vgl. Beschl. v. 01.10.1993 - 4 M 70/93 - Beschl. v. 01.12.1993 - 4 M 74/92 - Beschl. v. 29.07.1994 - 4 M 58/94 -, a.a.O.; vgl. auch VGH BW, Beschl. v. 24.02.1992 - 3 S 3026/91 -, BauR 1992, 494; Bay. VGH, Beschl. v. 23.08.1991 - 14 CS 91.2254 -, Bay. VBI.

    Letzteres ergibt sich daraus, daß bei den sog. Verwaltungsakten mit Drittwirkung § 80 a Abs. 3 VwGO die Möglichkeit vorsieht, daß das Gericht nicht nur behördliche Maßnahmen im Zusammenhang mit Vollzugsanordnungsanträgen des Begünstigten bzw. Aussetzungsanträgen des Dritten ändern oder aufheben, sondern auch selbst solche Maßnahmen treffen kann, und zwar auch, ohne daß zuvor ein Antrag bei der Behörde gestellt worden wäre (vgl. auch OVG Bremen, Beschl. v. 24.01.1992- 1 B 1/92 - Senat, Beschl. v. 01.12.19930 - 4 M 74/92 - Beschl. v. 29.07.1994 - 4 M 58/94 -, a.a.O.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.02.1995 - 4 M 115/94

    Verwaltungakt mit Drittwirkung; Drittwirkung; Sofortiger Vollzug;

    Der Senat sieht in dem Planfeststellungsbeschluß des Beklagten einen Verwaltungsakt mit Doppelwirkung, da er für den Träger des Vorhabens - hier die Beigeladene - einer Genehmigung entspricht, durch die die Klägerinnen auf der anderen Seite sich in ihren Rechten, insbesondere ihrem Selbstverwaltungsrecht aus Art. 28 Abs. 2 GG beeinträchtigt sehen (vgl. die Rechtsprechung des erkennenden Senats, Beschl. v. 29.07.1994 - 4 M 58/94 -, SchlHA 1994, 267 für die eisenbahnrechtliche Planfeststellung; Beschl. v. 09.02,1995 - 4 M 87/94 -, für die straßenrechtliche Planfeststellung; vgl. auch Redecker/v. Oertzen, VwGO, 11. Aufl., Rdn. 4 b zu § 80 a; Kopp, VwGO, 9. Aufl., Rdn. 6 bis 9, 22 zu § 80, Rdn. 1, 2 zu § 80 a).

    Beteiligten eingelegte Rechtsbehelf mit erheblicher Wahrscheinlichkeit erfolglos bleiben wird und eine Fortdauer der grundsätzlich aufschiebenden Wirkung des Rechtsbehelfs dem begünstigten Beteiligten gegenüber unbillig wäre (vgl. Rechtsprechung des 1. Senats des OVG SH, Beschl. v. 01.11.1991 - 1 M 54/91 -, SchlHA 1992, 159, der der erkennende Senat gefolgt ist, vgl. Beschl. v. 01.10.1993 - 4 M 70/93 - Beschl. v. 01.12.1993 - 4 M 74/92 - Beschl. v. 29.07.1994 - 4 M 58/94 -, a.a.0.; vgl. auch VGH BW, Beschl. v. 24.02.1992 - 3 S 3026/91 -, BauR 1992, 494; Bay. VGH, Beschl. v. 23.08.1991 - 14 CS 91.2254 -, Bay. VB1.1991, 723, 724).

    Letztere ergibt sich daraus, daß bei den sog. Verwaltungsakten mit Doppelwirkung § 80 a Abs. 3 VwGO die Möglichkeit vorsieht, daß das Gericht nicht nur behördliche Maßnahmen im Zusammenhang mit Vollzugsanordnungsanträgen des Begünstigten bzw. Aussetzungsanträgen des Dritten ändern oder aufheben, sondern auch selbst solche Maßnahmen treffen kann, und zwar auch, ohne daß zuvor ein Antrag bei der Behörde gestellt worden wäre (vgl. auch OVG Bremen, Beschl. 24.01.1992 - B 1/92 - Senat, Beschl. v. 01.12.1993 - 4 M 74/92 - Beschl. v. 29.07.1994 - 4 M 58/94 -, a.a.O.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 07.08.2000 - 4 M 58/00

    Voraussetzungen einer erfolgreichen Beanstandung der Anordnung des

    Der Senat sieht in der Plangenehmigung der Antragsgegnerin vom 25. Mai 2000 einen Verwaltungsakt mit Doppelwirkung, da er für den Träger des Vorhabens - hier die Beigeladene - einer Genehmigung entspricht, durch die der Antragsteller auf der anderen Seite sich in seinen Rechten, insbesondere seinem Eigentumsrecht beeinträchtigt sieht (vgl. die Rechtsprechung des erkennenden Senats, Beschluss vom 29. Juli 1994 - 4 M 58/94 SchlHA. 1994, 267, sowie Beschluss vom 22.02.1995 - 4 M 115/94 - für die eisenbahnrechtliche Planfeststellung; Beschluss vom 09.02.1995 - 4 M 87/94 -, für die straßenrechtliche Planfeststellung; vgl. auch Redeker/von Oertzen, VwGO, 11. Aufl., Rnr. 4 b zu § 80a; Kopp-Schenke, VwGO, 11. Aufl., Rnr. 6 bis 9, 22 zu § 80, Rnr. 1, 2 zu § 80a).

    Dem entspricht es, ein überwiegendes Interesse eines Beteiligten im Sinne von § 80 Abs. 2 Nr. 4 (2. Alternative) VwGO dann zu bejahen, wenn der von dem belasteten Beteiligten eingelegte Rechtsbehelf mit erheblicher Wahrscheinlichkeit erfolglos bleiben wird und eine Fortdauer der grundsätzlich aufschiebenden Wirkung des Rechtsbehelfs dem begünstigten Beteiligten gegenüber unbillig wäre (vgl. Rechtsprechung des 1. Senats des OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 01.11.1991 - 1 M 54/91 -, SchlHA 1992, 159, der der erkennende Senat gefolgt ist, vgl. u.a. Beschluss vom 29.07.1994 - 4 M 58/94 - aaO; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 24.02.1992 - 3 S 3026/91 -, BauR 1992, 494; Bayrischer VGH, Beschluss vom 23.08.1991 - 14 CS 91.2254 -, Bay.V.Bl 1991, 723, 724).

    Letzteres ergibt sich daraus, dass bei den sogenannten Verwaltungsakten mit Doppelwirkung § 80a Abs. 3 VwGO die Möglichkeit vorsieht, dass das Gericht nicht nur behördliche Maßnahmen im Zusammenhang mit Vollzugsanordnungsanträgen des Begünstigten bzw. Aussetzungsanträgen des Dritten ändern oder aufheben, sondern auch selbst solche Maßnahmen treffen kann, und zwar auch, ohne dass zuvor ein Antrag bei der Behörde gestellt worden wäre (vgl. auch OVG Bremen, Beschluss vom 24.01.1992 - 1 B 1/92 - Senat, Beschluss vom 29.07.1994 - 4 M 58/94 -, aaO).

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.02.1995 - 4 M 112/94

    Prüfungsmaßstab; Planfeststellungsbeschluß; Planungshoheit; Gemeindegebiet;

    Der Senat sieht in dem Planfeststellungsbeschluß des Beklagten einen Verwaltungsakt mit Doppelwirkung, da er für den Träger des Vorhabens - hier die Beigeladene - einer Genehmigung entspricht, durch die die Klägerin auf der anderen Seite sich in ihren Rechten, insbesondere ihrem Selbstverwaltungsrecht aus Art. 28 Abs. 2 GG beeinträchtigt sieht (vgl. die Rechtsprechung des erkennenden Senats, Beschl. v. 29.07.1994 - 4 M 58/94 -, SchlHA 1994, 267 für die eisenbahnrechtliche Planfeststellung; Beschl. v. 09.02.1995 - 4 M 87/94 -, für die straßenrechtliche Planfeststellung; vgl. auch Redeker/v. Oertzen, VwGO, 11. Aufl., Rdn. 4 b zu § 80 a; Kopp, VwGO, 9. Aufl., Rdn. 6 bis 9, 22 zu § 80, Rdn. 1, 2 zu § 80 a).

    Dem entspricht es, ein überwiegendes Interesse eines Beteiligten i.S.v. § 80 Abs. 2 Nr. 4 (2. Alt.) VwGO dann zu bejahen, wenn der von dem belasteten Beteiligten eingelegte Rechtsbehelf mit erheblicher Wahrscheinlichkeit erfolglos bleiben wird und eine Fortdauer der grundsätzlich aufschiebenden Wirkung des Rechtsbehelfs dem begünstigten Beteiligten gegenüber unbillig wäre (vgl. Rechtsprechung des 1. Senats des OVG SH, Beschl. v. 01.11.1991 - 1 M 54/91 -, SchlHA 1992, 159, der der erkennende Senat gefolgt ist, vgl. Beschl. v. 01.10.1993 - 4 M 70/93 - Beschl. v. 01.12.1993 - 4 M 74/92 - Beschl. v. 29.07.1994 - 4 M 58/94 -, a.a.O.; vgl. auch VGH BW, Beschl. v. 24.02.1992 - 3 S 3026/91 -, BauR 1992, 494; Bay. VGH, Beschl. v. 23.08.1991 - 14 CS 91.2254 -, Bay. VBl.

    Letztere ergibt sich daraus, daß bei den sog. Verwaltungsakten mit Doppelwirkung § 80 a Abs. 3 VwGO die Möglichkeit vorsieht, daß das Gericht nicht nur behördliche Maßnahmen im Zusammenhang mit Vollzugsanordnungsanträgen des Begünstigten bzw. Aussetzungsanträgen des Dritten ändern oder aufheben, sondern auch selbst solche Maßnahmen treffen kann, und zwar auch, ohne daß zuvor ein Antrag bei der Behörde gestellt worden wäre (vgl. auch OVG Bremen, Beschl. v. 24.01.1992 - 1 B 1/92 - Senat, Beschl. v. 01.12.1993 - 4 M 74/92 - Beschl. v. 29.07.1994 - 4 M 58/94 -, a.a.O.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 31.07.2015 - 1 MB 14/15

    Erteilung von Genehmigungen zur Errichtung und den Betrieb von Windkraftanlagen

    Ein überwiegendes Interesse der Beigeladenen im Sinne des § 80 Abs. 2 Nr. 4, 2. Alt. VwGO ist zu bejahen, wenn der Widerspruch mit erheblicher Wahrscheinlichkeit erfolglos bleiben wird und eine Fortdauer der grundsätzlich aufschiebenden Wirkung des Rechtsbehelfs dem begünstigten Beteiligten gegenüber unbillig wäre (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 29.07.1994, 4 M 58/94, SchlHA 1994, 267).
  • BVerwG, 16.07.2008 - 9 A 21.08

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des Oberverwaltungsgerichts;

    Sie wäre unpraktikabel, weil abzugrenzen wäre, bis wann eine bestehende Strecke noch als "neu" anzusehen wäre, und sie widerspräche dem Regelungszweck der Vorschrift, aus Gründen der Beschleunigung des gerichtlichen Verfahrens eine umfassende erstinstanzliche Zuständigkeit "für alle Klagen gegen Verkehrswegevorhaben" (vgl. BTDrucks 12/4328 S. 2) zu begründen (ebenso OVG Schleswig, Beschluss vom 29. Juli 1994 - 4 M 58/94 - SchlHA 1994, 267; VGH Mannheim, Urteil vom 7. Dezember 1995 - 5 S 1525/95 - NVwZ-RR 1997, 76 f.; OVG Koblenz, Urteil vom 12. Dezember 2001 - 8 C 11219/01 - NVwZ-RR 2002, 392; Bier, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand 14. Erg.-Lfg.
  • VG Schleswig, 10.10.2001 - 12 B 10/01

    Eingriff in Naturschutzgebiet; Vogelschutzgebiet; zur Anmeldung vorgesehenes

    In einem gerichtlichen Verfahren ist ein überwiegendes Interesse des Vorhabenträgers zu bejahen, wenn der von dem belasteten Beteiligten eingelegte Rechtsbehelf mit erheblicher Wahrscheinlichkeit erfolglos bleiben wird und eine Fortdauer der grundsätzlich aufschiebenden Wirkung des Rechtsbehelfs dem Vorhabenträger gegenüber unbillig wäre ( so OVG S.-H. Beschluss vom 29.07.1994 - 4 M 58/94 - SchlAnz. 1994, 267f.).

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass in einem Verfahren nach § 80a VwGO ein Mangel in der Begründung des Sofortvollzuges nicht notwendig zur Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung führt ( vgl. OVG S.-H. Beschluss vom 29.07.1994 - 4 M 58/94 - aaO).

  • OVG Schleswig-Holstein, 19.10.2000 - 4 M 63/00
    Gleichwohl entspricht die Interessenlage derjenigen des § 80 a VwGO, weil einerseits die Behörde "Wasser- und Schiffahrtsdirektion Ost" als Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde (vgl. § 14 Abs. 1 Satz 3 WaStrG) fungiert, andererseits die selbständige Behörde "Wasser- und Schiffahrtsamt Lauenburg" als Vorhabenträger Begünstigte des Genehmigungsbeschlusses ist, durch den der Antragsteller als Dritter sich in seinen Rechten beeinträchtigt sieht (vgl. zu dieser Konstellation des § 80 a VwGO die Rechtsprechung des erkennenden Senats, Beschl. vom 29.07.1994 - 4 M 58/94 -, SchlHA 94, 267 und zuletzt Beschl. vom 07.08.2000 - 4 M 58/00 -, jeweils für die eisenbahnrechtliche Planfeststellung; Beschl. vom 09.02.1995 - 4 M 87/94 -, für die straßenrechtliche Planfeststellung jeweils m.w.N.).

    Dem entspricht es, ein überwiegendes Interesse eines Beteiligten i.S.v. § 80 Abs. 2 Nr. 4 (2. Alt.) VwGO dann zu bejahen, wenn der von dem belasteten Beteiligten eingelegte Rechtsbehelf mit erheblicher Wahrscheinlichkeit erfolglos bleiben wird und eine Fortdauer der grundsätzlich aufschiebenden Wirkung des Rechtsbehelfs dem Begünstigten gegenüber unbillig wäre (vgl. Rechtsprechung des 1. Senats des OVG SH, Beschl. vom 01.11.1991 - 1 M 54/91 -, SchlHA 1992, 159, der der erkennende Senat gefolgt ist, vgl. Beschl. vom 01.10.1993 - 4 M 70/93 - Beschl. vom 01.12.1993 - 4 M 74/92 - Beschl. v. 29.07.1994 - 4 M 58/94 -, aaO; zuletzt Beschl. vom 07.08.2000 - 4 M 58/00 - vgl. auch VGH BW, Beschl. vom 24.02.1992 - 3 S 3026/91 -, BauR 1992, 494; Bay. VGH, Beschl. vom 23.08.1991 - 14 CS 91.2254 -, Bay. VBl.

  • OVG Schleswig-Holstein, 02.12.1997 - 4 M 92/97
    Dem entspricht es, ein überwiegendes Interesse eines Beteiligten im Sinne des § 80 Abs. 2 Nr. 4 Alt. 2 VwGO zu bejahen, wenn der von dem belasteten Beteiligten eingelegte Rechtsbehelf mit erheblicher Wahrscheinlichkeit erfolglos bleiben wird und eine Fortdauer der grundsätzlich aufschiebenden Wirkung des Rechtsbehelfs dem begünstigten Beteiligten gegenüber unbillig wäre (vgl. Rechtsprechung des 1. Senats des OVG Schleswig, Beschl. v. 01.11.1991 - 1 M 54/91 -, -SchlHA 1992, 159, der der erkennende Senat gefolgt ist; vgl. Beschl. v. 01.10.1993 - 4 M 70/93 - Beschl. v. 29.07.1994- 4 M 58/94 -, Sch1HA 1994, 267; Beschl. v. 22.02.1995 - 4 M 127/94 - vgl. auch VGH Mannheim, BauR 1992, 494; VGH München, BayVB1.1991, 723 (724)).

    Letzteres folgt daraus, daß bei den Verwaltungsakten mit Drittwirkung § 80a Abs. 3 VwGO die Möglichkeit vorsieht, daß das Gericht nicht nur behördliche Maßnahmen im Zusammenhang mit Vollzugsanordnungsanträgen des Begünstigten bzw. Aussetzungsanträgen des Dritten ändern oder aufheben, sondern auch selbst solche Maßnahmen treffen kann, und zwar auch, ohne daß zuvor ein Antrag bei der Behörde gestellte worden wäre (vgl. Senat, Beschl. v. 29.07.1997 - 4 M 58/94 -, Sch1HA 1994, 267; Beschl. v. 22.02.1995 - 4 M 127/94 -).

  • VG Ansbach, 05.07.2017 - AN 11 S 17.00402

    Sofortvollzug eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbescheides für die

  • OVG Schleswig-Holstein, 26.01.2015 - 1 MB 39/14

    Schutz von Wohnnutzung im Außenbereich vor Lärmimmissionen durch

  • VG Schleswig, 13.02.2007 - 12 B 85/06

    Einstweiliger Rechtsschutz - Rechtsgrundlage und Interessenabwägung bei

  • OVG Schleswig-Holstein, 17.03.1995 - 4 M 25/95

    Ausnahmegenehmigung

  • VG Schleswig, 14.09.2020 - 6 B 29/20

    Immissionsschutzrecht

  • OVG Schleswig-Holstein, 12.02.2002 - 4 M 93/01

    Voraussetzungen der Aufwerungsbedürftigkeit und der Aufwertungsfähigkeit

  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.1995 - 5 S 1525/95

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofs für Streitigkeiten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.09.1997 - 20 D 103/95

    Schutz vor Schallimmissionen durch eine Lärmschutzwand entlang von Schienenwegen;

  • OVG Schleswig-Holstein, 18.07.2005 - 4 MR 1/05

    Ausbau des Flughafens Lübeck-Blankensee

  • VG Schleswig, 03.04.2020 - 6 B 52/19

    Immissionsschutzrecht - Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung

  • OVG Schleswig-Holstein, 19.06.1996 - 4 M 26/96

    Plangenehmigung; Planfeststellungsbeschluß; Planfeststellungsverfahren;

  • OVG Schleswig-Holstein, 09.02.1995 - 4 M 87/94

    Anfechtungsrecht; Naturschutzverband; Verbandsklage; Umweltverträglichkeit;

  • VG Schleswig, 22.12.2021 - 6 B 10003/21

    Einstweiliger Rechtschutz gegen wasserrechtliche Erlaubnis

  • VG Schleswig, 11.01.2008 - 12 B 44/07
  • OVG Schleswig-Holstein, 27.10.1997 - 4 M 88/97
  • OVG Schleswig-Holstein, 07.11.1996 - 4 M 91/96
  • VG Schleswig, 03.04.2020 - 6 B 51/19

    Immissionsschutzrecht - Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.09.1997 - 20 D 101/95
  • VG Schleswig, 25.01.2021 - 8 B 26/20

    Denkmalschutz

  • VG Schleswig, 14.09.2020 - 6 B 25/20

    Immissionsschutzrecht

  • VG Schleswig, 20.06.2001 - 12 B 62/00

    Geruchsimmission, Putenmaststall, Nachbarschutz, Geruchsemission, Anwendbarkeit

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